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Musiknutzung bei Instagram Reels: Was ist dran an den Abmahnungen?



Derzeit herrscht die reinste Panik in der Instagram-Community, besonders unter Influencer:innen und Blogger:innen. Im großen Stil soll es für sie derzeit Abmahnungen wegen unerlaubter Nutzung der Musik in ihren Reels hageln.


Die Meta Musik-Richtlinie (Facebook/Instagram) besagt: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“


Account-Arten bei Instagram

Instagram bietet verschiedene Account-Formate an. Davon hängt der Zugriff auf die Musikbibliothek ab.

  • Du hast einen privaten Account eingerichtet? Damit steht dir die gesamte Musikpalette von Instagram zur privaten Nutzung zur Verfügung.

  • Du hast einen Creator-Account und nutzt diesen als Blogger:in, Influencer:in oder Künstler:in? Auch hiermit hast du Zugriff auf das komplette Repertoire.

  • Du hast für dein Unternehmen oder dein Produkt einen Business Account eingerichtet? Damit steht dir lediglich eine kleine Auswahl lizenzfreier Titel zur Verfügung.

Bisher sind die meisten davon ausgegangen, dass es lediglich Business Accounts untersagt ist, die komplette Musik-Range für Stories und Reels zu nutzen. Der Grund ist klar: Unternehmen verwenden die Musik für kommerzielle Zwecke. Sie sollen also nicht von der Musik profitieren, ohne dafür zu bezahlen.


Musikrechte für Creator Accounts

Instagram stellt für Creator die komplette Musikbibliothek zur Verfügung. Das ist verwunderlich, denn viele Influencer:innen und Blogger:innen nutzen Trendmusik und bekannte Popsongs natürlich gerne für kommerzielle Zwecke. Viele verdienen ihren Lebensunterhalt und mehr mit ihrem Business.

Man sollte denken, dass Instagram nach dem sog. Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) dafür Sorge trägt, die Urheberrechte der angebotenen Titel, die sie so großzügig zur Verfügung stellen, nicht zu verletzen.

Die bei Instagram zur Verfügung gestellten Musik-Werke sind für die kommerzielle Nutzung im Creator-Account nicht lizensiert. Auch wenn sie nur 15 Sekunden lang sind - gilt als Bagatellgrenze, die bei Reels aber überschritten wird. Im Einzelfall müsste eigentlich immer individuell entschieden werden, ob eine kommerzielle Nutzung vorliegt oder nicht. Das gleiche gilt auch für private Accounts, die in Einzelfällen ebenfalls kommerzielle Aktivitäten unterstützen.


Schadensersatz

Nutzt man also Musik für kommerzielle Zwecke ohne Erlaubnis, können Urheber oder Rechteinhaber Abmahnungen aussprechen. Man bezahlt im schlimmsten Fall nicht nur Rechtsanwaltsgebühren für die Beratung und die Kosten bei einem Einspruch und Rechtsverfahren, sondern auch Schadensersatzansprüche. In den Medien ist von bis zu fünfstelligen Summen die Rede, die sich möglicherweise am Gewinn orientieren.

Wie aber will man nachweisen, welchen Einfluss und welchen Anteil der Titel eines Songs am Verkauf hat. Die Customer Journey und die Erfolgsmessung im Marketing ist auch so schon schwer genug.


Wahrscheinlicher ist es, dass sich die Höhe des Schadensersatzes an einer fiktiven Lizenzgebühr orientiert. Als Schadensersatz wird ein Betrag angenommen, den die „Parteien“ für eine erlaubte Nutzung vereinbart hätten.


Sichere Alternativen

In der Sound-Collection von meta stehen über 9.000 lizenzfreie Musikstücke zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Ein Teilen der Inhalte auf Instagram ist in den Nutzungsbedingungen der Sound Collection durch Facebook gestattet. „Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest.“


Die Songs werden natürlich nicht so gerne genutzt: Es handelt sich um unbekannte Künstler:innen, das Niveau ist manchmal so lala. Außerdem fällt der emotionale Faktor, den man mit seinen Lieblingssongs verbindet, weg.


Rechtssichere Wege zur Nutzung von Musik in deinen Reels


Die meisten denken zuerst an die GEMA, wenn es um Musikrechte geht. Zur Verwendung lizensierter Musik bietet die GEMA zwar für das Streamen von Musik diverse Services an, wenn es aber um Reels und Stories geht, wird man nicht fündig.


Theoretisch müsste man die Einwilligung direkt bei den Rechteinhaber:innen einholen. Bei der Vielzahl an Musiktiteln kommt das wohl eher nicht in Frage. Der Aufwand ist im Vergleich zum Nutzen viel zu groß. Und dann ist da auch noch der Zeitfaktor: Die adhoc-Erstellung eines Bewegtbildformates kann nicht wochenlang auf Freigaben warten.


Universal Production Music besitzt eine Musikbibliothek und verkauft Lizenzen zur kommerziellen Nutzung. Das Creator Abo liegt bei 59 /Monat.


Du willst auf Nummer sicher gehen: Nutze Musikstücke mit Creative Common Lizenzen (CC-Lizenzen). Solche Stücke werden kostenlos bereitgestellt. Aber auch hier aufgepasst: wie bei den kostenlosen Stockanbietern gibt es auch bei den Musikdatenbanken besondere Regeln. Nicht jedes Musikstück ist für die kommerzielle Nutzung freigegeben. Manchmal bestehen die Urheber:innen auf eine namentliche Nennung.



Bei rechtlichen Fragen und speziellen Beratungen, wende dich immer an eine Anwalt:in, am besten an jemand, der sich auf Online-Recht spezialisiert hat.


Quellen


Bildquellen: Canva, Unsplash, WIX




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